Versicherungs-ABC:
V wie Vorvertragliche Anzeigepflicht

Beim Versicherungs ABC will ich mit dir über die relevanten Klauseln und Verträge für dich als Bergsteiger sprechen. Die Vorvertragliche Anzeigepflicht ist deine Pflicht als Verbraucher, bei den Antragsfragen die Wahrheit zu sagen.

Mit falschen Informationen einen Vertrag eingehen ist wie mit falschen Informationen auf eine Bergtour gehen. Wahrscheinlich wirst du irgendwann abbrechen müssen.

Du siehst ja das Titelbild dieses Beitrags, hier mussten Anna und ich unsere Tour auf die Kellenspitze ebenfalls abbrechen, weil wir die falschen Infos hatten.

Auf der Webcam und aus dem Tal sah der Grat der Kellenspitze schneefrei aus. Wie du aber siehst, war dem nicht so. Also mussten wir vom Grat in die Flanke ausweichen, welche massiv mit schnee bedeckt war. Weil das Bedingungen waren, mit denen Anna nicht gerechnet hat, mussten wir hier das Vorhaben abbrechen.

Genau so ist es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn sich hier unerwartet die Bedingungen für den Versicherer ändern, dann hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten! Das bedeutet, dass du als Kunde die Pflicht hast, beim Berufsunfähigkeitsantrag den Versicherer über die Schwierigkeiten, also deine Wehwehchen zu informieren. Weil sollte irgendwann mal der Ernstfall eintreten, und der Versicherer dann herausfinden, dass du bei den Antragsfragen (wissentlich!) gelogen hast, dann kann der Versicherer von seiner Pflicht, dir die BU Rente auszubezahlen, zurücktreten.



Ist es schon mal vorgekommen, dass dein Berater beim Gespräch gesagt hat "ah das müssen wir nicht angeben"? Wenn ja, dann solltest du unbedingt mit mir sprechen! Denn dann bezahlst du für einen BU-Schutz, der im Ernstfall nicht greift!
Deinem Berater ist das egal, er hat ja seine Provision.

Weil das ist eben die Krux an der Geschichte. Wenn dein Ansprechpartner hier zu 100% sauber arbeiten WÜRDE, ich ich unterstelle ihm/ihr das einfach mal, dass das so getan wird, dann wird nicht jeder Kunde mit einer
angemessenen BU-Versicherung versorgt werden können.

Heißt auf deutsch:

Wenn du bereits krank warst, und hier bei den Fragen für die BU mehrmals JA angekreuzt wird,
dann lehnt dich die Versicherung ab, und der Vermittler verdient kein Geld.

Wenn du bereits krank warst, und bei den Fragen für die BU fälschlicherweise NEIN angekreuzt wird,
dann nimmt dich die Versicherung an, und der Vermittler bekommt eine Provision.

Hier unterscheidet sich der Pro vom "Bro".

Was ist also zu tun?

Es muss nicht zwangsläufig über mich sein, nimm dir IRGENDEINEN Makler, aber achte wirklich darauf,
dass es ein unabhängiger Makler, und kein gebundener Versicherungsvertreter ist, wenn es um deine
Berufsunfähigkeit geht.

Den Unterschied hebe ich in einem meiner zukünftigen Blogbeiträge nochmal hervor.

Kurz: Der Vertreter ist gebunden an EINEN Versicherer, für den er Arbeitet.
Der Makler ist nicht an einen Versicherer gebunden und arbeitet Anbieterunabhängig.

Heißt die anonyme Risikovorabanfrage kann er dann an 3,5,10,30, wieviel auch immer Versicherungsunternehmen
schicken und dann mit dir den Anbieter und den Tarif rausarbeiten, der dich mit deinen Wehwehchen auch nimmt.
Hierfür lässt du dir die Krankenakte deiner Krankenkasse kostenfrei raus.

Das bedeutet für dich im Umkehrschluss, dass du beim Abschluss keine Fehler machen kannst, und sich dann
der Versicherer auch nicht aus seiner Pflicht, zu leisten, rauswinden kann.

Wenn du alle notwendigen Infos einer Bergtour hast, dann ist sie schon halb geschafft.

Wenn der Versicherer alle notwendigen Infos hat, dann hast du ebenfalls die halbe Miete, um dann auch die Leistung zu bekommen.

© 2021 Patrick Wörner

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