Versicherungs-ABC:
W wie Wiedereingliederungshilfe

Beim Versicherungs ABC will ich mit dir über die relevanten Klauseln und Verträge für dich als Bergsteiger sprechen. Die Wiedereingliederungshilfe ist eine "Nice to have"-Klausel in deiner BU-Versicherung

Nach einer Knieverletzung kannst du nicht direkt wieder voll loslegen. Genauso kannst du auch nicht nach einer Berufsunfähigkeit direkt wieder arbeiten. Es wird ja einen Grund gegeben haben weshalb du minimum mal 6 Monate aus dem Job draußen warst. Die Wiedereingliederungshilfe hilft dir wieder zurück zu finden!

Wir Menschen brauchen alle eine Aufgabe. Und auch wenn es sich erst mal gar nicht so schlimm anhört, zuhause zu sitzen, nicht arbeiten zu müssen (bzw. können!), nach einer Weile fängt ein normaler Mensch an, sich recht wertlos zu fühlen. Wir wollen in der Regel was tun. Wir wollen anderen helfen, etwas bewegen, uns als nützlich erweisen. So geht es mir zumindest, vielleicht ja auch dir!

Die Wiedereingliederungshilfe ist ein nettes Gimmick einer BU. Die BU soll ja den Verlust deines Einkommens kompensieren, falls du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Das tut sie ja auch ohne die Wiedereingliederungshilfe.

Du kannst sie Vergleichen mit einer Physiotherapie nach einem Bergunfall.

Wenn du Physio nutzt, dann bist du eben schneller wieder in den Bergen unterwegs und kannst deiner Leidenschaft nachgehen, als wenn du keine nutzt. Mit einer Wiedereingliederungshilfe ist der Anreiz ein größerer, dich aktiv zu bemühen, wieder ins Arbeitsleben zu kommen, als ohne.

Wenn allerdings der Versicherer verlangen sollte, dass du dich aktiv um einen anderen Beruf bemühst, oder eine Klausel enthalten ist, dass du Nachweise für die schnellere Rückkehr in deinen Berufs erbringen musst, dann wäre ich hier etwas vorsichtiger!

© 2021 Patrick Wörner

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als Bergsteiger perfekt abgesichert