Stellen wir uns einfach mal vor, dass bei einer Bergtour etwas passiert. Gar nichts so dramatisches, sondern einfach nur ein umknicken am felsigen Gipfel, mit z.B. einem Bänderriss. Stellen wir uns ebenfalls vor, dass dir das beim besteigen eines Berges passiert, der keine Bergbahn hat, wie z.B. dem Piz Bernina. Dein Knöchel schmerzt, wird schlagartig so dick wie ein Tennisball.
Hier gilt es dann, seine Optionen auszuloten.
Hier gilt es dann, seine Optionen auszuloten.
Option 1: Aus eigener Kraft absteigen. Dafür müssen aber knappe 15km Strecke und 2.000 Höhenmeter bergab zurückgelegt werden, das mit einem Fuß mit dem du kaum auftreten kannst. Wie lang das dann dauert, ins Tal zu kommen, kannst du dir selbst vorstellen. Und dass es nicht gerade ratsam ist, bei der Geschwindigkeit dann noch Nachmittags den Gletscher zu bewegen, ist denke ich mal klar..
Option 2: Die Bergwacht/den Helikopter rufen. Es ist erschreckend, wie wenig Leute das in so einem Ernstfall tun wollen, aus Angst, auf Kosten sitzen zu bleiben! Hierdurch wird ein organisatorischer und administrativer Prozess in Gang gesetzt, welchen ich dir heute zeigen möchte.
Was passiert also, wenn du den Heli verständigst?
1. Dein Anruf wird entgegen genommen, und du erhältst eine ungefähre Zeit, wann die Retter bei dir sein werden. Je nachdem, in was für Gelände du dich befindest, ist die Bergung mehr oder weniger kompliziert. Hast du es zu einer Hütte oder einer offenen Fläche geschafft, dann geht es schneller, als wenn du dich in der Eiger Nordwand befindest, und mit einer Seilwinde herausgeholt werden musst. (das schlägt sich übrigens auch in den Kosten des Einsatzes nieder)
Bist du verschüttet und musst gesucht werden (wie z.B. nach einem Lawinenunglück), dann ist es nochmal eine andere Geschichte.
2. Die Bergung findet statt, indem du entweder aus eigener Kraft in den Helikopter steigen kannst, falls der Helikopter landen kann, oder indem ein Besatzungsmitglied per Winde abgelassen wird, und du dich mit Karabiner und Klettergurt in diese Winde einklinken kannst.
3. Personalien und dein Zustand werden von einem Arzt im Heli aufgenommen (Alpenvereinsmitgliedschaft und Perso sind hier empfehlenswert, dabei zu haben!). Ich kann hier nur von der Bergung berichten, die ich erlebt habe, aber wir wurden klar gefragt, ob wir ins Krankenhaus geflogen werden sollen. Bei einer schwerwiegenden Verletzung empfiehtl sich das auch, weil man dann nicht nur von einer Bergung, sondern einer Rettung spricht.
4. Du wirst abgeladen z.B. am Krankenhaus oder an deinem Ausgangspunkt (wir wurden am Bahnhof Pontresina abgesetzt, wo unser Auto parkte), ab hier ist der Prozess der Bergung des Helikopters abgeschlossen.
Bist du verschüttet und musst gesucht werden (wie z.B. nach einem Lawinenunglück), dann ist es nochmal eine andere Geschichte.
2. Die Bergung findet statt, indem du entweder aus eigener Kraft in den Helikopter steigen kannst, falls der Helikopter landen kann, oder indem ein Besatzungsmitglied per Winde abgelassen wird, und du dich mit Karabiner und Klettergurt in diese Winde einklinken kannst.
3. Personalien und dein Zustand werden von einem Arzt im Heli aufgenommen (Alpenvereinsmitgliedschaft und Perso sind hier empfehlenswert, dabei zu haben!). Ich kann hier nur von der Bergung berichten, die ich erlebt habe, aber wir wurden klar gefragt, ob wir ins Krankenhaus geflogen werden sollen. Bei einer schwerwiegenden Verletzung empfiehtl sich das auch, weil man dann nicht nur von einer Bergung, sondern einer Rettung spricht.
4. Du wirst abgeladen z.B. am Krankenhaus oder an deinem Ausgangspunkt (wir wurden am Bahnhof Pontresina abgesetzt, wo unser Auto parkte), ab hier ist der Prozess der Bergung des Helikopters abgeschlossen.
An der Stelle ein riesen Dankeschön an die Rega, ihr seid klasse!
Was kostet das Ganze?
Die Rechnung, die mein Freund und Kunde von der Rega erhielt, sieht so aus:
Die Rechnung, die mein Freund und Kunde von der Rega erhielt, sieht so aus:
Mit etwa 2600 Franken war das ganze recht günstig. Das lag aber daran, dass die Bergung sehr schnell vonstatten gehen konnte. Der Verletzte konnte aus eigener Kraft in den Heli ein- und auch aussteigen.
Trotzdem sind 2600 Franken viel Geld, weshalb sich dann dem Verunfallten immer die Frage stellt: Wer bezahlt das?
Um die Frage zu klären, wer das bezahlt, muss man verschiedene Dinge beantworten.
1. War es eine medizinisch notwendige Rettung? (z.B. weil der Verunfallte sonst gestorben/in einen medizinisch kritischen Zustand verfallen würde, falls keine Rettung stattfindet)
Ja? Dann zahlt es ggf. sogar die gesetzliche Krankenkasse!
Nein? Dann zahlt es die Krankenkasse in der Regel nicht. Hier empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung z.B. über die Mitgliedschaft beim Alpenverein oder einer privaten Unfallversicherung.
Die Krankenversicherung bezahlt aber die medizinische Versorgung, also Operationen, Physiotherapie, und alle Folgekosten die aus einer Behandlung entstehen.
Ja? Dann zahlt es ggf. sogar die gesetzliche Krankenkasse!
Nein? Dann zahlt es die Krankenkasse in der Regel nicht. Hier empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung z.B. über die Mitgliedschaft beim Alpenverein oder einer privaten Unfallversicherung.
Die Krankenversicherung bezahlt aber die medizinische Versorgung, also Operationen, Physiotherapie, und alle Folgekosten die aus einer Behandlung entstehen.
2. Besteht über die Krankenversicherung hinaus Versicherungsschutz?
Die meisten Bergsteiger und Wanderer sind beim Alpenverein, und dort über die Würzburger Versicherung versichert. Die Versicherungsbedingungen sagen folgendes:
https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html
Die meisten Bergsteiger und Wanderer sind beim Alpenverein, und dort über die Würzburger Versicherung versichert. Die Versicherungsbedingungen sagen folgendes:
https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html
7. Welche Kosten trägt die Würzburger bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen?
7.1 Die Würzburger erstattet die von der versicherten Person geschuldeten
notwendigen Kosten bis zu insgesamt 25.000,– EUR – bei Unfalltod
jedoch nur bis zu 5.000 EUR (siehe Teil C Ziff. 1.3) – für:
a) Suchmaßnahmen, zum Auffinden von Personen, die mutmaßlich
in Bergnot geraten sind und deren aktueller Aufenthaltspunkt
unbekannt ist;
b) Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste, wenn
die versicherte Person bei Ausübung der im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen versicherten sportlichen Aktivitäten einen
Unfall erlitten hat oder in Bergnot geraten ist;
c) den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus, bzw. an den
nächsterreichbaren Ort, der für die Gesundheit der versicherten
Person zuträglich ist.
Bei Tod durch Unfall erfolgt nur eine Leistung nach Teil C Ziff. 1.3 Unfallversicherung für Mitglieder der Sektionen des Deutschen Alpenverein
e.V. der R+V Allgemeine Versicherung AG.
7.2 Der Ersatz für Such- und Bergungskosten für vermisste Personen, die
den Umständen nach nicht mehr lebend geborgen werden können, ist
auf 5.000,– EUR beschränkt. Dieses Limit gilt insgesamt pro Person und pro Ereignis.
7.3 Die Leistung wird subsidiär erbracht, d.h. hat die versicherte Person
weitere Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) über
die diese Leistungselemente ebenfalls versichert sind, so ist
der Anspruch zuerst bei diesen Gesellschaften geltend zu machenWichtig ist hier das Limit von 5.000€ beim Unfalltod und das Limit der Bergungskosten bei 25.000€. Und vor allem der letzte Passus, dass die Leistung subsidiär erbracht wird. D.h. erst mal musst du schauen, dass du die Leistung von einer anderen Unfallversicherung, falls vorhanden erstattet bekommst. Wenn das nicht der Fall ist, dann leistet die Würzburger/der Alpenverein.Wenn der Alpenverein das bezahlt, dann brauche ich ja keine private Unfallversicherung?
Falsch, auch wenn das viele Denken! Bei so einer Bergung wie wir sie erlebt haben, ist das schon richtig, nur was, wenn beim Bergunfall mehr passiert, als nur ein Umknicker/Bänderriss?
Was wenn du dir einen oder mehrere Knochen brichst. Vielleicht stürzt du eine Flanke runter und holst dir beim Sturz eine Fraktur durch den immer wechselnden Untergrund? Was, wenn daraus eine Querschnittslähmung entsteht?
In dem Fall sind ja die Kosten des Unfalls nicht durch die Behandlung und dem Bezahlen des Helikopters abgegolten. In besonders schlimmen Fällen kann eine Behinderung bestehen bleiben, und hier macht sich dann doch der große Unterschied zwischen privaten Unfallversicherungen und der DAV-Mitgliedschaft bemerkbar.Denn hier fallen eben solche Leistungen an wie ein Schmerzensgeld, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, sowie eventuell eine Invaliditätsleistung, falls eine bleibende Behinderung bestehen bleibt.Wichtig: Beide, DAV Mitgliedschaft und Private Unfallversicherung haben Ihre Daseinsberechtigung. Und beide haben auch Ihre (unterschiedlichen) Anwendungsbereiche oder Aufgaben.