Versicherungs-ABC:
M wie Maklermandat

Beim Versicherungs ABC will ich mit dir über die relevanten Klauseln und Verträge für dich als Bergsteiger sprechen.
Das Maklermandat ist der Vertrag zwischen dir und mir als Seilschaft, der dich sicher über die schwierigen Passagen führt.

Ich kann dich natürlich mit Fachgesülze langweilen, ich versuche aber die rechtlichen
Dinge so kurz und entspannt wie möglich zu halten.

In Deutschland gibt es ca. 200.000 Menschen, die Versicherungen an dich als Endkunden vermitteln.
Diese nennen sich im Überbegriff Versicherungsvermittler.

Kannst du dir vorstellen wie einen Bergführer, von dem du eine geführte Tour kaufen kannst.

Nur gibt es Bergführer fürs Alpinklettern, fürs Wandern, Trainer, Hochtourenbergführer usw.

In der Versicherungsbranche unterscheidest du im wesentlichen zwischen
Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern.

Der am ehesten spürbare Unterschied ist der, dass Versicherungsmakler unabhängig sind.
Versicherungsvertreter vertreten nur Ihren Arbeitgeber, also nur eine Versicherungsgesellschaft.

Der zweite, für dich als Verständnis aber ebenfalls wichtige Unterschied ist der, wer denn
den Versicherungsvertreterm und wer den Makler beauftragt, Versicherungen zu vermitteln.

Anhand dieser Grafik ist schon mal gut sichtbar, dass der Vertreter vertraglich im Lager der Versicherungsgesellschaft, der Makler vertraglich auf deiner Seite ist. Natürlich wollen beide zum Kundenwohl agieren, dennoch steht im Gesetzestext (ich werde ihn nicht zitieren), dass der Handelsvertreter gewerbsmäßig von seinem Auftraggeber beauftragt wird, Versicherungsverträge für diesen abzuschließen.

Beim Makler (auch hier kein wortgenaues Zitat) agiert als treuhändischer Sachwalter und ist vertraglich nur seinem Mandanten verpflichtet.

Beide Parteien haben ihre volle Daseinsberechtigung. Für mich als Makler ist aber wichtig:

Das ist ein ganz anderes Gefühl, als wenn dir als Kunde einfach nur ein Versicherungsvertrag angedreht wird.

Hier ein paar Auszüge aus meinem Maklermandat:

Fassen wir das mal zusammen: Du schließt mit mir einen Auftrag, dass ich dich und deine Interessen im Versicherungsbereich vertrete, genauso wie du einen Bergführer beauftragst, dich sicher auf den Berg und wieder runter zu bringen.

Du hast schriftlich fixiert, dass ich DEINE, und nicht meine Interessen zu vertreten habe. Gleichzeitig hast du einen unabhängigen Ansprechpartner für deine Versicherungsverträge, der dich und deine Bedürfnisse als Bergsteiger kennt. Für falsche Ratschläge und finanzielle Schäden dir gegenüber hafte ich, so dass du die Sicherheit hast, dass ich deinen Auftrag niemals zu meinem eigenen Vorteil ausnutzen kann.

Und sollten wir uns irgendwann nicht mehr grün sein, kannst du aus meiner Betreuung innerhalb von 4 Wochen wieder aussteigen. Für dich völlig risikofrei.

Wenn es kein Risiko gibt und ich dich kein Geld koste, wie verdiene ich dann Geld?

Auf deinem Versicherungsschein steht meist ein "Es betreut Sie Agentur xy..."
Da steht dann eben in Zukunft mein Name drauf. Die Betreuungsprovision, die ich erhalte,
die ist im Beitrag sowieso enthalten und stellt für dich keine zusätzlichen Kosten dar.

D.h. wenn du eine Betreuung bezahlst, die du aktuell aber vielleicht gar nicht erhältst,
ist es dann nicht vielleicht sinnvoller, die Betreuung z.B. an Climberprotect zu übergeben? :)

Hier kannst du dafür einen kostenfreien Termin vereinbaren :)

© 2021 Patrick Wörner

CLIMBER PROTECT

als Bergsteiger perfekt abgesichert